Nützliche Steuertipps für den Geschäftswagen
Ein Dienstwagen ist für viele Geschäftsführer nicht nur ein Zeichen des Status, sondern auch ein lukratives Mittel, um Steuern zu sparen. In vielen Unternehmen ist der Geschäftswagen zudem ein Anreiz für Mitarbeiter, um ihre Arbeit anzuerkennen und sie an den Betrieb zu binden. Eine Zusatzleistung, von der beide Seiten profitieren können. In diesem Artikel verraten wir, welche Steuervorteile der Dienstwagen mit sich bringt und warum es sich lohnt, über ein Elektroauto nachzudenken.
Tipp Nummer 1: Fahrtenbuch oder 1-Prozent-Regelung?
Wer den Firmenwagen auch privat nutzt, muss die nichtgewerbliche Nutzung als geldwerten Vorteil versteuern. In diesem Fall haben Unternehmer die Wahl zwischen zwei verschiedenen Versteuerungsarten:
Das Fahrtenbuch
Beim Fahrtenbuch werden alle tatsächlich angefallenen Kosten versteuert. Dafür muss jedoch jede Fahrt akribisch genau dokumentiert und Ende des Jahres dem Finanzamt vorgelegt werden. Datum, Fahrer, Reiseziel, Grund der Fahrt, gefahrene Strecke und Kilometerstand – all diese Angaben sind wichtig, um die Steuervorteile des Fahrtenbuchs zu nutzen. Unternehmern wird daher empfohlen, in jedem Dienstwagen eine mit Excel erstelle Tabelle auszulegen, in welcher der Mitarbeiter seine Fahrten festhalten sofort kann. Das Fahrtenbuch lohnt sich vor allem dann, wenn nur wenige private Fahrten anfallen.
Falls das Microsoft Office Programm noch nicht zur Betriebsausstattung zählt, kann die Software bei lizengo neu erworben werden. Nach Zahlungseingang erhält der Käufer eine E-Mail mit dem Downloadlink und dem Lizenzschlüssel. So kann er das Programm sofort installieren und nutzen, ohne auf etwaige Lieferzeiten und Bestände angewiesen zu sein. Kommt es bei der Installation zu Problemen, findet er in der Wissensdatenbank des Händlers Hilfe oder kann den technischen Support kontaktieren. Die geschulten Mitarbeiter stehen per Chat oder Telefon zur Verfügung und helfen bei allen Fragen rund um den Computer.
Die 1-Prozent-Regelung
Mit dieser Versteuerung berechnet das Finanzamt dem Geschäftsinhaber ein Prozent des Listenpreises seines Fahrzeugs als geldwerten Vorteil. Ein Beispiel:
Der Listenpreis für den neuen VW Amarok V6 beträgt 46.525. Der monatliche geldwerte Vorteil liegt bei 465,25 Euro. In der Steuererklärung muss der Geschäftsführer also 5.583 Euro (465,25 Euro x 12 Monate) zu seinem Einkommen hinzurechnen. Diese Regelung bezieht sich auch auf Angestellte, die einen Geschäftswagen nutzen.
Tipp Nummer 2: Elektroauto statt Dieselmotor
Der Gesetzgeber möchte auch Firmen einen größeren Anreiz geben, umweltschonendere Fahrzeuge wie den Nissan Leaf zu nutzen. Dies tut er, indem er ihnen zusätzliche Steuervorteile schafft. Beispielsweise lassen sich die Kosten für das Batteriesystem als Pauschalbetrag abziehen. Das bedeutet, dass bei der 1-Prozent-Regelung der Listenpreis und beim Fahrtenbuch die Anschaffungskosten jeweils um den Batteriepreis gesenkt werden. Bis 2022 sollen sich die abziehbaren Kosten allerdings vermindern. Wer von diesem Steuervorteil noch profitieren möchte, sollte also schnell handeln.