Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos für alle Neufahrzeuge
Wenn Sie sich für die Anschaffung eines umweltfreundlichen Elektroautos interessieren, dann profitieren Sie hierzulande von Steuervorteilen. So müssen Sie beispielsweise keine Kfz-Steuer für ihr Fahrzeug zahlen, wenn Sie dies bis zum 31. Dezember 2015 erstmals in Deutschland zulassen.
Ab dem Tag der ersten Zulassung des Elektroautos müssen dann für die nächsten zehn Jahre keine Steuern gezahlt werden. Dies bestätigt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Melden Sie ihr neues E-Auto hingegen ab dem 01. Januar 2016 ein, dann entfällt die Steuerbefreiung für immerhin noch fünf Jahre.
Foto: Tesla Motors