Elektromobilitätsgesetz vom Kabinett beschlossen
Die Bundesregierung hat mit den Stimmen der Großen Koalition trotz Gegenstimmen von den Linken und Enthaltungen vonseiten der Grünen das Elektromobilitätsgesetz gebilligt. In Zukunft dürfen Fahrer von Elektroautos von verschiedenen Privilegien profitieren.
Die konkreten Maßnahmen dürfen die Kommunen dabei weitgehend autonom entscheiden. Eine einheitliche bundesweite Regelung wird es nicht geben. Lediglich die Rahmenbedingungen werden vorgegeben. Diese sehen künftig Standplätze für E-Autos an Ladesäulen, kostenlose Parkplätze sowie freie Busspuren vor.
Diese Bestimmungen gelten für Elektrofahrzeuge mit bis zu 3,5 Tonnen, also auch für kleinere Lieferwägen. Als Elektroauto gilt jedes Fahrzeug, dass mindestens eine Reichweite von 30 Kilometern im elektrischen Betrieb hat. Hybridautos fallen somit auch unter das neue Gesetz. Unklar ist bislang, wie diese Autos gekennzeichnet werden sollen.
Das Elektromobilitätsgesetz muss nun noch vom Plenum des Bundesparlamentes verabschiedet werden. Diese Abstimmung gilt jedoch als Formalität. Ein Stopp des Gesetzes wird nicht erwartet.
Gründe fordern Kaufprämie
Die Grünen hatten in der Debatte eine Kaufprämie in Höhe von 5.000 Euro gefordert. Andere Länder, wie Norwegen oder Frankreich haben bereits solche Prämien realisiert. Nach Meinung von Branchenkennern haben solche Maßnahmen positive Auswirkungen auf den Absatz.
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt lehnte eine Kaufprämie in der Vergangenheit trotzdem immer vehement ab. „Ich sehe keinen besonderen Anreiz darin, Autos, die 40.000 Euro und mehr kosten, mit einer staatlichen Prämie im Preis um 5000 Euro zu senken“, sagte er kürzlich in einem Interview. Experten kritisierten diese Äußerung als realitätsfremd.7
Quelle: ecomento.tv | Bild: BMW