Ein großes „E“ – noch größere Vorteile: Nummernschilder für E-Autos
Das Gesetz zur Förderung der E-Mobilität wurde bereits im Frühjahr 2015 beschlossen. Mit dieser Maßnahme möchte die Bundesregierung die Elektromobilität im Lande voranbringen. Damit verbunden bleiben diverse Privilegien für Nutzer von umweltfreundlichen Stromern. So kann das „E“ auf dem Kennzeichen in diversen Städten und Kommunen zu mehr Vergünstigungen für Fahrer eines E-Autos führen.
Das E-Nummernschild ist keine Pflicht
Das große „E“ am Ende der Zeichenkombination des Nummernschildes weist einen umweltfreundlichen Stromer sofort als solchen auf den ersten Blick aus. Die besondere Kombination der Zeichen auf dem Nummernschild ist seit der Einführung des E-Mobilitätsgesetzes möglich. Jedoch besteht für die Halter eines E-Autos keine Pflicht, ein E-Nummernschild zu führen. Lohnenswert bleibt das E-Kennzeichen vor allem in Städten und Gemeinden, die den Nutzern von Elektro-Fahrzeugen diverse Privilegien einräumen. Wer sich für ein E-Nummernschild entscheidet, kann das Kfz-Kennzeichen online bestellen und bei der örtlichen Zulassungsbehörde amtlich legalisieren lassen.
Die Vorteile des E-Nummernschildes
Fahrern eines Elektroautos bietet der Staat einige interessante finanzielle Vorteile. So bleibt nach dem Gesetz zur Förderung der Elektromobilität das Fahrzeug etwa die ersten 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit bzw. erhält der Käufer eine Prämie beim Erwerb eines E-Autos. Darüber hinaus wurde es den Gemeinden frei gestellt, weitere Vergünstigungen für die umweltfreundlichen Kfz einzuführen. Diese liegen vor allem in den kostenlosen Parkplätzen für E-Autos oder dem Aufheben von Durchfahrtsverboten. Mitunter werden sogar die Busspuren zur Benutzung freigegeben.
Das E-Nummernschild ersetzt nicht die Umweltplakette
Auch wer sein umweltfreundliches Elektroauto mit einem E-Nummernschild ausstattet, ist weiterhin der Plakettenpflicht unterlegen. In der Regel erhalten die E-Autos standardmäßig die grüne Feinstaubplakette bei den zuständigen Behörden. Damit dürfen Sie entsprechend in den jeweiligen Umweltzonen unterwegs sein. Ausländische E-Autos können mit einer blauen Feinstaubplakette ausgerüstet werden. Diese gewährt dieselben Privilegien, die auch Elektrofahrzeuge mit E-Nummernschild genießen. Erhältlich sind die blauen Plaketten bei den örtlichen Zulassungsbehörden.
Zum E-Nummernschild umkennzeichnen lassen
Ob Halter eines herkömmlichen Benziners oder eines E-Autos: ihr Wunschkennzeichen ist vielen Fahrzeughaltern heilig. Wer dieses behalten möchte, kann es unter bestimmten Bedingungen auf ein E-Nummernschild umkennzeichnen lassen. Voraussetzung bleibt jedoch, dass bei einzeiligen Standardschildern die zulässige Zeichenanzahl von acht Buchstaben und Ziffern nicht überschritten wird. So ließe sich beispielsweise folgendes Kennzeichen in ein E-Nummernschild umwandeln: A-BC 1234 in A-BC 1234E. Das Nummernschild AB-CD 1234 darf aufgrund der Überschreitung der höchstzulässigen Zeichenzahl von acht nicht auf ein E-Kennzeichen umgeschrieben werden. Detailliert beraten dazu die zuständigen Zulassungsstellen. Für die Umkennzeichnung erheben die Behörden eine Gebühr von knapp 30 €. Hinzu kommen die Kosten für das Prägen der neuen Nummernschilder.
Fazit: Halter eines E-Fahrzeuges dürfen ihr Auto mit einem sogenannten E-Kennzeichen ausstatten, jedoch ist dies nicht verpflichtend. Das besondere Kennzeichen gewährt ihnen in zahlreichen Städten und Kommunen Privilegien im Straßenverkehr. Dazu gehören in erster Linie kostenlose Parkplätze, freie Durchfahrten oder die Nutzung speziell ausgewiesener Busspuren.