Bundesrat billigt Elektromobilitätsgesetz
Der Bundesrat hat das vom Bundestag vorgelegte Elektromobilitätsgesetz wie zu erwarten gebilligt. Künftig profitieren Fahrer von Elektroautos dadurch von einigen kleinen Privilegien.
Konkrete Maßnahmen gibt der Bund den Kommunen jedoch nicht vor. Diese dürfen weitgehend autonom über die Details entscheiden. Es gibt keine einheitliche bundesweite Regelung. Die Rahmenbedingungen werden vorgegeben. Sie sehen Standplätze für E-Autos an Ladesäulen, kostenlose Parkplätze sowie freie Busspuren vor.
Gültig sind die Regelungen für alle Elektroautos bis 3,5 Tonnen und somit auch für kleinere Lieferwägen. Das Gesetz definiert ein Elektroauto als ein Fahrzeug, dass mindestens eine Reichweite von 30 Kilometern im rein elektrischen Betrieb hat. Noch unklar ist, wie diese Autos gekennzeichnet werden sollen.
Keine Kaufprämie trotz vielfacher Forderung
Trotz vielfacher Forderung von Oppositionspolitikern und Branchenexperten wird es keine Kaufprämie geben. Bundesverkehrsminister Dobrindt erteilte einer solchen Maßnahme bereits Anfang des Jahres eine deutliche Absage. Er sieht keinen Grund dafür. „Ich sehe keinen besonderen Anreiz darin, Autos, die 40.000 Euro und mehr kosten, mit einer staatlichen Prämie im Preis um 5000 Euro zu senken“, so der Minister. Diese Aussage ist nach Meinung von vielen Experten jedoch realitätsfremd.
Quelle: ecomento.tv | Bild: BMW