Bundeskabinett ebnet den Weg für das Elektromobilitätsgesetz
Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, die die Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen im Straßenverkehr regeln soll. Demnach werden Stromer künftig ein besonderes Kennzeichenschild mit dem Buchstaben „E“ erhalten. Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung bekommen eine Plakette auf der Rückseite.
Mit dieser Kennzeichnung soll der Weg für die Umsetzung des kürzlich beschlossenen Elektromobilitätsgesetzes geebnet werden. Städte, Länder und Kommunen werden mit diesem Gesetz aufgerufen sofort zu handeln und entsprechende Vorschläge der Bundesregierung zur Privilegierung von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen im Straßenverkehr umzusetzen.
Mit dem Elektromobilitätsgesetz sollen zum Beispiel im Umkreis von Ladestationen Parkplätze für E-Fahrzeuge reserviert oder Parkgebühren verringert oder ganz erlassen werden. Außerdem sollen Elektroautos künftig Busspuren mitnutzen dürfen. Die einzelnen Maßnahmen dürfen jedoch von Ländern und Kommunen eigenständig beschlossen werden, sodass es keine einheitlichen deutschlandweiten Regelungen geben wird.
Das Elektromobilitätsgesetz wurde vom Bundestag und Bundesrat beschlossen und tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Es ist bis zum 30. Juni 2030 gültig. Dann sollen Elektrofahrzeuge nach Schätzungen der Bundesregierung fest im Markt etabliert sein. Entsprechend sollen zu diesem Zeitpunkt Neuregelungen erfolgen.
Quelle: ecomento.tv | Foto: Chevrolet